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Psychotherapeutische Privatpraxis


Antje Klöckner

Psychologische Psychotherapeutin

Klinische Psychologin BDP


Psychotherapeutische Privatpraxis

Antje Klöckner

 

Hegelallee 46

14467 Potsdam


Tel.: 0331 - 81 70 80 20

info@verhaltenstherapie-kloeckner.de

Kosten

 

 

Als approbierte Psychotherapeutin bin ich berechtigt mit privaten Kassen sowie der Beihilfe psychotherapeutische Behandlungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP), die die gesetzliche Grundlage für medizinische und therapeutische Behandlungen außerhalb der gesetzlichen Versicherung darstellt, abzurechnen.


Mein Honorar beträgt den 2,8-fachen Satz nach Maßgabe der GOP, somit EUR 122,41 pro Sitzung á 50 Minuten. Das Erstgespräch wird wie eine normale Sitzung berechnet. Für reine Coaching-Termine ohne therapeutische Indikation berechne ich den 3,5-fachen Satz nach Maßgabe der GOP, entsprechend EUR 153,- pro Sitzung.


Für Videosprechstunden mittels eines zertifizierten IT-Systems beträgt der Technikzuschlag EUR 14,34. 


Private Krankenversicherungen erstatten, je nachdem, welche Vereinbarungen getroffen wurden, in der Regel die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOP, also EUR 100,55; Sie tragen somit EUR 21,86 selbst. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse und ggf. auch mit Ihrer Beihilfestelle ab.


Aufwände zur Erstellung entsprechender Kostenerstattungsanträge werden nach GOP in Rechnung gestellt.


In Ausnahmefällen erstatten auch gesetzliche Krankenversicherungen nach vorher erfolgter Bewilligung die Kosten für eine private Psychotherapie. Auch hier klären Sie bitte den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse ab.

 

In beiden Erstattungsverfahren bleiben Sie Selbstzahler; die Honorarstellung erfolgt an Sie nach Maßgabe der o.g. Gebührenordnung GOP üblicherweise gegen Ende jeden Quartals. Sie erhalten also eine Rechnung nach erfolgter Leistungserbringung.


Nach dem Erstgespräch wird vor Aufnahme der Therapie eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, in der auch die Abrechnungsmodalitäten festgelegt sind.

Vorteile für Selbstzahler

 

 

Sie bekommen bei mir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch; dadurch können sie gleich feststellen, ob Sie mit mir arbeiten möchten und können. Es entfallen unverhältnis lange Wartenzeiten auf einen Therapieplatz.

 

Das langwierige Prozedere von Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkasse entfällt.

 

Die Therapie wird nicht in der Krankenkassenakte aufgeführt. Dies kann evtl. für Sie von Vorteil sein, wenn Sie z.B. später in eine private Kasse wechseln wollen, bei denen Psychotherapien leider häufig ein Aufnahmeausschlußkriterium sind.

 

Sie können selbst und unabhängig von der Krankenkasse bestimmen, in welcher Frequenz und über welchen Zeitraum Sie Therapietermine vereinbaren möchten.

 

Wenn Sie sich nach einer bereits beendeter Psychotherapie in der zweijährigen Sperrfrist der Krankenkasse befinden, können Sie Ihre Therapie bei mir fortsetzen.

 

Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog. “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden.